Affiliate Provisionsmodelle

Es gibt eine ganze Reihe von Provisionsmodellen im Affiliate Marketing. Diese haben Vor- und Nachteile.
Deshalb gibt es auch nicht das beste Provisionsmodell. Stattdessen muss man für jedes Partnerprogramm selbst entscheiden,
welches man nutzt und idealerweise führt man auch Tests durch, um das beste zu finden.

 

  • Pay per Click
    Hier bekommt man eine Provision pro Klick. Google AdSense benutzt diese Abrechnungsmethode.

  • Pay per Lead
    Sehr oft erfolgt die Vergütung pro Lead.
    Ein Lead kann dabei vieles sein, z.B. findet man diese Provision bei Versicherungen oder Vergleichsportalen..
    Wenn jemand über einen Affiliate-Link zu einer Hotel-Vergleichsseite kommt und dort einen Vergleich anfordert
    (eine Hotel-Buchung ist keine Voraussetzung) bekommt man eine Provision. Es geht als darum,
    dass eine bestimmte Handlung für die Provision erforderlich ist. Das kann z.B. auch ein Download oder ein Newsletter-Abo sein.

  • Pay per Sale
    Pay per Sale wird überall dort genutzt, wo man etwas kaufen kann, vor allem in Online-Shops wie z.B. Amazon.
    Man bekommt meist einen bestimmten Prozentsatz am Umsatz des vermittelten Käufers.
    Manchmal gibt es auch einen Festbetrag plus eine prozentuale Beteiligung.
    Bei Amazon wird z.B. bei 10 Euro die Provision gedeckelt. Wenn der vermittelte Käufer also was für 1.000 Euro kauft,
    bekommen Sie trotzdem nur 10 Euro Provision und nicht 50 Euro (bei 5% Provision).

  • Pay per View
    Dies ist die Vergütung der klassischen Banner-Werbung. Man bekommt pro 1.000 Einblendungen eines Banners einen Betrag X.

 

 

 

 

 


Affiliate Online-Recht

Rechtliche Grundlagen für Webshops (Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sie enthält lediglich Tipps)

Soll mit dem Internetauftritt Handel mit Waren getrieben werden müssen für eine rechtssichere Websites
gemäß Art. 246 EGBGB (
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag) zahlreiche Pflichten erfüllt werden.

Die Basis, um den Online-Shop rechtssicher zu machen, bilden die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur hier können 
Informations- und Belehrungspflichten sinnvoll platziert werden. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Inhalt, Gestaltung und Darstellung der AGB regeln die §§ 305 - 310 des BGB.

  • § 305    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
  • § 305 a Einbeziehung in besonderen Fällen
  • § 305 b Vorrang der Individualabrede
  • § 305 c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
  • § 306    Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
  • $ 306 a Umgehungsverbot
  • § 307   Inhaltskontrolle
  • § 308   Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
  • § 309   Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
  • § 310   Anwendungsbereich

Was kann mit den AGB zusätzlich möglich gemacht werden?

  • Ausschluss der Haftung und Ausschluss von Schadensersatzansprüche gegen den Händler
  • Reduzierung der Gewährleistung bei gebrauchten Waren von zwei Jahren nun auf ein Jahr
  • Bei Herstellung eines für den Kunden angefertigten Artikels kann das 14-tägige Widerrufsrecht ausgeschlossen werden,
    allerdings muss dies dem Kunden eindeutig vor und nach der Bestellung mitgeteilt werden
    Muster Widerrufsbelehrung (besser von einem Anwalt formulieren lassen)
  • Neue Verbraucher-Richtlinien ab 13.06.2014 Was Online-Händler beachten müssen
    Verkäufer braucht die Hin- und Rücksendekosten bei Waren über 40 Euro nicht mehr bezahlen

Sie können mit einem AGB-Generator die AGB's für einen Online-Shop erstellen,
ebenfalls Mustervorlagen für

Möchten Sie einen Online-Shop rechtssicher gestalten, kommen Sie um einen Rechtsanwalt nicht herum,
der Sie als Online-Shop Betreiber über Ihre Pflichten und Möglichkeiten berät und Ihnen dann
individuelle AGB's und Belehrungen erstellt bzw. entwirft-